Kommu­na­les Eigentum

Das Erbbau­recht wird in Kommu­nen noch viel zu selten genutzt. Dabei ist es eine gute Methode, Wohn­raum zu schaf­fen, nicht benö­tigte Grund­stü­cke auf den Markt zu geben, um gleich­zei­tig Planungs­ho­heit zu bewah­ren und mögli­che Filet­grund­stü­cke auch für kommende Gene­ra­tio­nen zu sichern.

Boden­spe­ku­la­tion wird dadurch weitest­ge­hend verhin­dert, zukünf­tige Gestal­tungs­spiel­räume für die Stadt­ent­wick­lung blei­ben erhalten.

Der große Vorteil beim Erbbau­recht für Kommu­nen liegt in den Einfluss­mög­lich­kei­ten auf die Nutzung des Grund­stücks. Wer ein Erbbau­recht vergibt, bleibt Eigen­tü­mer des Grund­stücks. Inso­fern liegt eine starke Moti­va­tion für die Kommu­nen darin, dass das „Tafel­sil­ber“ erhal­ten bleibt – insbe­son­dere im Hinblick der stei­gen­den Grundstückspreise.

Es geht also um eine lang­fris­tige Boden­vor­rats­po­li­tik für künf­tige Gene­ra­tio­nen. Bei der Vergabe von Erbbau­rech­ten besteht eine größere Einfluss­mög­lich­keit auf die Nutzung der Flächen. Wer ein Erbbau­recht vergibt, kann daran bestimmte Bedin­gun­gen knüp­fen. Solche Aufla­gen können als Bestand­teil des Vertra­ges gezielt Wohn­raum schaf­fen oder die Ansied­lung von Gewerbe detail­liert bestim­men. Viele andere Städte sind hier bereits Vorrei­ter und verge­ben ihre Grund­stü­cke nur noch in Erbpacht.

Die Flens­bur­ger LINKE setzt sich ein:

  • Bei der Vergabe von öffent­li­chen Grund­stü­cken Erbbau­recht stär­ker nutzen