Gleich­stel­lung

Einhun­dert Jahre nach dem Erkämp­fen des Wahl­rechts haben Frauen immer noch nicht die glei­chen Chan­cen auf ein selbst­be­stimm­tes Leben wie Männer. Sie erhal­ten pro Arbeits­stunde durch­schnitt­lich 21% weni­ger Geld als Männer und arbei­ten fast doppelt so häufig im Niedriglohnsektor.

Obwohl Frauen die Männer in den letz­ten Jahr­zehn­ten bei den Bildungs­ab­schlüs­sen ein- und über­holt haben, sehen sie sich im Berufs- und Fami­li­en­le­ben immer noch mit struk­tu­rel­ler Benach­tei­li­gung und einer unzeit­ge­mä­ßen Geschlecht­er­ord­nung konfron­tiert. Gleich­stel­lungs­po­li­tik ist daher für Die Flens­bur­ger LINKE vor allem eine Frage der Herstel­lung von Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit. Diese besteht sowohl in der Anfech­tung von klar fixier­ten männ­li­chen und weib­li­chen sozia­len Rollen als auch im Eintre­ten für die glei­che Teil­habe von Frauen*, Männern sowie Menschen, die jenseits der Norm der Zwei­ge­schlecht­lich­keit leben, an allen gesell­schaft­li­chen sowie beruf­li­chen Berei­chen und Ressour­cen und ihren Schutz vor Diskri­mi­nie­rung und Gewalt.

Gleich­stel­lung ist eine Quer­schnitts­auf­gabe: Alle Poli­tik­be­rei­che müssen hinsicht­lich ihrer Wirkung auf die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter über­prüft werden. Das bedeu­tet einen der gesell­schaft­li­chen Vertei­lung entspre­chen­den Anteil an Frauen* in Entschei­dungs­gre­mien der Poli­tik, Wirt­schaft, Bildung und Kultur, etc. Es bedeu­tet eine Stei­ge­rung der Frauen*erwerbsquote in gut entlohn­ten, Tarif­ge­bun­de­nen, unbe­fris­te­ten und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Flens­bur­ger LINKE setzt sich ein:

  • Glei­cher Lohn für glei­che und gleich­wer­tige Arbeit
  • Alle poli­ti­schen Mandate und öffent­li­chen Ämter sollen geschlech­ter­pa­ri­tä­tisch besetzt werden.
  • Frauen brau­chen einen Rechts­an­spruch auf Schutz vor Gewalt. Die verbind­li­che, ausrei­chende und verläss­li­che Finan­zie­rung von Schutz- und Hilfs­ein­rich­tun­gen muss garan­tiert sein.
  • Die soziale Infra­struk­tur für Fami­lie, Kinder und Jugend­li­che muss wieder ausge­baut werden. Dazu gehört eine gebüh­ren­freie bedarfs- und alters­ge­rechte Kinder­ganz­tags­be­treu­ung, auch außer­halb der regu­lä­ren Öffnungszeiten.
  • Die finan­zi­elle Absi­che­rung von Bera­tungs­stel­len und Frauenhäuser.