Gemein­sam! NEIN zur Pflegekammer!

In der kommen­den Woche beginnt die Abstim­mung über den Weiter­be­stand der Pfle­ge­kam­mer in Schles­wig-Holstein. Diese wird von vielen Pfle­ge­kräf­ten u.a. wegen einer Pflicht­mit­glied­schaft und damit einher­ge­hen­den Beiträ­gen abge­lehnt. Die Kammer hat nun in der vergan­ge­nen Woche in einem Brief an alle Mitglie­der dafür gewor­ben bei der Abstim­mung für den Erhalt der Kammer zu votie­ren. Kriti­sche Stim­men kamen nicht zu Wort.

„Damit hat der Vorstand der Kammer gegen seine Neutra­li­täts­pflicht versto­ßen. Mit Mitglieds­bei­trä­gen dürfen keine Wahl­kam­pa­gnen geführt werden. Ich fordere den Vorstand der Kammer auf mit sofor­ti­ger Wirkung zurück­zu­tre­ten und die rechts­wid­rige mit Mitglieds­bei­trä­gen finan­zierte Kampa­gne für die Pfle­ge­kam­mer einzu­stel­len. Alles andere wäre in meinen Augen eine fort­ge­setzte Verun­treu­ung der Mitglieds­bei­träge“, so Susanne Speth­mann, Mitglied des Landes­vor­stan­des der Partei DIE LINKE in Schles­wig-Holstein sowie Direkt­kan­di­da­tin für den Bundes­tags­wahl­kreis Osthol­stein und selbst Zwangs­mit­glied der Pfle­ge­kam­mer in Schleswig-Holstein.

Kammern sind gesetz­lich zur Neutra­li­tät verpflich­tet, da sie hoheit­li­che Aufga­ben wahr­neh­men und die Mitglied­schaft nicht frei­wil­lig ist. „Ab nächs­ter Woche gilt es der Kammer bei der Abstim­mung endgül­tig die Rote Karte zu zeigen. Wir werden als DIE LINKE für ein klares „Nein“ zur Pfle­ge­kam­mer werben.“

Warum wollen wir keine Pfle­ge­be­ru­fe­kam­mer? (Quelle: Kammergegner.de)

Auch wenn die Pfle­ge­be­ru­fe­kam­mer Schles­wig-Holstein es gerne behaup­tet: Es geht bei der Ableh­nung der Kammer vielen Pfle­ge­fach­kräf­ten nicht um das Geld!

Wir machen uns nichts vor: Soziale Berufe sind häufig schlecht bezahlt. Trotz­dem hätten viele Pfle­ge­fach­kräfte nichts gegen einen monat­li­chen Beitrag in Höhe von 10 Euro, wenn Sie eine Berufs­ver­tre­tung hätten, die sich nach­weis­lich für bessere Arbeits­be­din­gun­gen und höhere Gehäl­ter einset­zen würde. Durch regel­mä­ßige Gehalts­er­hö­hun­gen würden die Pfle­ge­kräfte die monat­li­chen 10 Euro (die übri­gens in der Steu­er­erklä­rung wirk­sam gemacht werden können) ganz schnell wieder raus haben.

Aber weder die Verhand­lung um bessere Arbeits­be­din­gun­gen, mehr Perso­nal (Mindest­per­so­nal­ver­ord­nung) oder gar die Vergü­tung sind die Aufgabe einer Pfle­ge­kam­mer, sondern die einer Gewerk­schaft. Selbst wenn Sie sich dafür einset­zen woll­ten: Sie dürfen es nicht. Sie haben in erster Linie nur eine Aufgabe: Den pfle­ge­be­dürf­ti­gen Menschen vor schlech­ter Pflege zu schüt­zen. Und wer darf dafür bezah­len? Die Pfle­ge­fach­kräfte. Klingt komisch, ist aber so.

Die Kammer hat ein Mitspra­che­recht in diver­sen Gremien, aber kein Stimm­recht. Mehr als Empfeh­lun­gen kann Sie nicht ausspre­chen. Was sie jedoch kann ist Statis­ti­ken und Struk­tur­da­ten erhe­ben und die Kammer hat somit 2019 fest­ge­stellt, dass viele Pfle­ge­kräfte über 50 Jahre alt sind und bald in Rente gehen. Dies hat jedoch schon Kammergegner.de-Webmaster Kevin Dame­row 2018 veröf­fent­licht anhand von Daten des statis­ti­schen Bundesamtes.

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