Steu­er­ge­rech­tig­keit bei Grundsteuerreform

Da kann man sich nur wundern, was die GroKo mit den Grünen und FDP wieder ausge­heckt haben und sich von der CSU wie der Ochs´ durch die Manege ziehen lassen.

Da darf Bayern jetzt die glei­che Steuer auf einen Bauern­hof im Nirgendwo erhe­ben wie für eine Luxus­woh­nung mitten in München. Hier werden teure Immo­bi­lien vom Wert herab­ge­setzt und ermög­li­chen den Vermö­gen­den Steu­er­ein­spa­run­gen und erschwe­ren so den sozia­len Wohnungs­bau, denn Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser werden im Wert unver­hält­nis­mä­ßig hoch­ge­stuft. Und für diese Öffnungs­klau­sel wird sogar das Grund­ge­setz geändert.

Das veral­tete Steu­er­mo­dell wird erneu­ert und soll schon in Kürze den Kommu­nen zusätz­li­che 14 Milli­ar­den € einspie­len. Da frage ich mich, ob dann noch ein finanz­po­li­ti­scher Dialog mit radi­ka­lem Spar­kurs für die Stadt nötig ist, um Flens­burg aus dem Konso­li­die­rungs­ver­trag auszu­lö­sen. Aber die Kommu­nen können selbst entschei­den, wie sie die Reform umset­zen. Befürch­tet wird ein föde­ra­ler Flicken­tep­pich mit einer unge­rech­ten Vertei­lung der Grund­steuer. Der Städ­te­tag kündigt zwar an, dass die Hebe­sätze zur Grund­steuer recht­zei­tig ange­passt werden, um der mögli­chen Mehr­be­las­tung der Bürger entge­gen­zu­wir­ken, aber das bleibt abzuwarten.

Und wie sieht es mit den Mieten aus, die sich durch das Abwäl­zen der Grund­steuer auf die Neben­kos­ten noch weiter hochschrauben?

„Nötig wäre neben dem Umla­ge­ver­bot zum Schutz der Mieter eine aufkom­mens­neu­trale und gerechte Grund­steuer, die sich am tatsäch­li­chen Wert von Grund und Immo­bi­lien orien­tiert“, so Fabio de Masi, stell­ver­tre­ten­der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der und finanz­po­li­ti­sche Spre­cher der Bundes­tags­frak­tion DIE LINKE.

Es bleibt also abzu­war­ten, wie Flens­burg mit der Reform umgeht, um sich nicht noch weiter von den nöti­gen Quoten für bezahl­ba­ren Wohn­raum zu entfer­nen. Zudem hatte Flens­burg erst zum 01.01.2017 die Grund­steuer erhöht, um den klam­men Haus­halt zu verbes­sern, was zu einer Muster­klage von Haus & Grund führte, die jedoch am 06.03.2019 vom Verfas­sungs­ge­richt SH abge­wie­sen wurde. 

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