Rent­ne­rin­nen und Rent­ner endlich vor Armut schützen

„In einem reichen Land wie Deutsch­land ist es eine Schande, dass die Große Koali­tion die zuneh­mende Alters­ar­mut leug­net und nichts dage­gen unter­nimmt. Die Zahlen des Statis­ti­schen Bundes­am­tes bele­gen es eindeu­tig: Für die heuti­gen Rent­ne­rin­nen und Rent­ner brau­chen wir sofort eine Soli­da­ri­sche Mindest­rente, so dass im Alter niemand von weni­ger als 1200 Euro leben muss, und präven­tiv einen gesetz­li­chen Mindest­lohn in Höhe von mindes­tens zwölf Euro“, erklärt Matthias W. Birk­wald , renten­po­li­ti­scher Spre­cher der Frak­tion DIE LINKE. Birk­wald weiter: „Die neuen Zahlen des Statis­ti­schen Bundes­am­tes zeigen nicht nur den dras­ti­schen Anstieg der Alters­ar­mut, sondern auch die Ursa­chen auf. 17,4 Prozent aller Frauen und 13,5 Prozent aller Männer über 64 leben unter­halb der Armuts­schwelle von 1.074 Euro (Ein-Perso­nen-Haus­halt). Beson­ders gefähr­det sind demnach Rent­ne­rin­nen und Rent­ner, deren zu nied­ri­ges Einkom­men von stei­gen­den Mieten und Lebens­hal­tungs­kos­ten aufge­fres­sen wird. Zu den 562.000 Menschen, die im Alter auf Sozi­al­hilfe ange­wie­sen sind, kommen deshalb noch einmal 200.000 Rent­ner­haus­halte, die deshalb Wohn­geld bezie­hen, hinzu. Beson­ders gefähr­det sind ostdeut­sche Männer, die nach der Wende zu viele Jahre arbeits­los waren und darum keine oder nur geringe Renten­an­sprü­che aufbauen konn­ten. Die schwarz-rote Koali­tion hat im Kampf gegen Alters­ar­mut komplett versagt. 1,8 Millio­nen Erwerbs­min­de­rungs­rent­ne­rin­nen und ‑rent­ner wurden von CDU/CSU und SPD bei jeder Reform verges­sen. Die soge­nannte ‚Grund­rente‘ wurde so stark von der Union zusam­men­ge­kürzt, dass nur noch 1,3 Millio­nen Menschen statt drei Millio­nen Menschen von ihr profi­tie­ren werden. Bei den wenigs­ten wird sie Alters­ar­mut ernst­haft bekämp­fen. Wenn im kommen­den Jahr die Renten­an­pas­sung ausfiele, verschärfte sich die Situa­tion weiter. Deshalb fordert DIE LINKE ein Reform­pa­ket zur Bekämp­fung der Alters­ar­mut: Eine Rück­kehr zu einem lebens­stan­dard­si­chern­den Renten­ni­veau von 53 Prozent, einen gesetz­li­chen Mindest­lohn in Höhe von zwölf Euro, einen armuts­fes­ten Renten­zu­schlag für Nied­rig­löhne, die Abschaf­fung der Abschläge für Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten oder einer wirkungs­glei­chen Maßnahme und die Einfüh­rung einer einkom­mens- und vermö­gens­ge­prüf­ten Soli­da­ri­schen Mindest­rente von 1.200 Euro monatlich.“