Mindest­lohn bleibt Mangellohn

Schon bei seiner Einfüh­rung 2015 war der Mindest­lohn mit 8,50 Euro viel zu nied­rig ange­setzt, und dieses Grund­pro­blem besteht unver­än­dert fort. Denn auch die ange­kün­digte Erhö­hung ist nur ein Trop­fen auf dem heißen Stein. “Der deut­sche Mindest­lohn bleibt auch künf­tig ein Mangel­lohn. Die beschlos­sene Erhö­hung um sage und schreibe 1,10 Euro in den kommen­den zwei Jahren ist ein schlech­ter Scherz“, kommen­tiert Susanne Ferschl, stell­ver­tre­tende Vorsit­zende der Frak­tion DIE LINKE. Bei einem fort­ge­setz­ten Anstieg wie im Durch­schnitt der letz­ten Jahre würde die Lohn­un­ter­grenze erst 2033 zwölf Euro errei­chen. Wir fordern eine sofor­tige Erhö­hung: Erst ab 13 Euro in der Stunde kann erreicht werden, dass Voll­zeit­ar­beit unab­hän­gig von staat­li­chen Leis­tun­gen die Exis­tenz eines Allein­ste­hen­den sichert und Beschäf­tigte im Alter nicht auf Grund­si­che­rung ange­wie­sen sind.

Zusätz­lich fordert DIE LINKE eine klare gesetz­li­che Defi­ni­tion, welche Lohn­be­stand­teile beim Mindest­lohn ange­rech­net werden dürfen, um Schlupf­lö­cher zu schlie­ßen. Auch wirk­same Kontrol­len und eine breite Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne sind drin­gend notwendig.

Hinter­grund ist, dass der gesetz­li­che Mindest­lohn in Deutsch­land bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro stei­gen soll. Das teilte die zustän­dige Kommis­sion in Berlin mit. Konkret soll der Mindest­lohn laut der Empfeh­lung zunächst am 01.01.2021 auf 9,50 Euro stei­gen. Zum 01.07.2021 soll die zweite Anhe­bung auf 9,60 Euro erfol­gen, zum 01.01. 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht zum 01.07.2022 eine Anhe­bung auf 10,45 Euro vor.

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