Streu­mu­ni­tion ist unum­strit­ten völker­recht­lich geächtet

Zu Medi­en­be­rich­ten, nach denen die USA planen, der Ukraine Streu­mu­ni­tion zu liefern, sagt Tobias Bank, Bundes­ge­schäfts­füh­rer der Partei DIE LINKE:

„Die Vertei­di­gung gegen einen völker­rechts­wid­ri­gen Angriffs­krieg recht­fer­tigt nicht den Einsatz völker­recht­lich geäch­te­ter Waffen. Man bekämpft einen Völker­rechts­bruch nicht mit einem weite­ren Völker­rechts­bruch. Wir müssen uns der Eska­la­ti­ons­lo­gik und der fort­schrei­ten­den Verro­hung entge­gen­stel­len. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Wer für sich in Anspruch nimmt, das Völker­recht zu vertei­di­gen, darf es nicht im glei­chen Atem­zug brechen. Mit der Liefe­rung von Streu­mu­ni­tion würden die USA Beihilfe zu einem neuen Völker­rechts­bruch leisten.

Ich finde auch die sprach­li­che Verharm­lo­sung proble­ma­tisch, die hier von ‚umstrit­te­nen Waffen‘ spricht. Der Einsatz von Streu­mu­ni­tion ist nicht umstrit­ten. Streu­mu­ni­tion einzu­set­zen, ist völker­recht­lich geächtet.

Der Einsatz von Streu­mu­ni­tion vermint die Einsatz­orte, und zwar ohne dass es möglich wäre, die Lage der Minen­fel­der für spätere Räumung zu kartie­ren. Daraus erwächst eine tödli­che Gefahr für Zivi­lis­ten auf Jahr­zehnte hinaus. Es ist die lang­jäh­rige Erfah­rung, dass die meis­ten Opfer von Streu­mu­ni­tion Zivi­lis­ten sind, die dadurch verstüm­melt oder plötz­lich aus dem Leben geris­sen werden, oft noch Jahre nach Been­di­gung eines Krie­ges, die zur Ächtung dieser Waffen geführt hat. Wer geäch­tete Waffen liefert, deren Opfer vor allem Zivi­lis­tin­nen und Zivi­lis­ten sein werden, kann niemals bean­spru­chen, damit das Völker­recht zu vertei­di­gen oder legi­time Hilfe zur Landes­ver­tei­di­gung zu leisten

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