Masken­pflicht ab 29.04. in S‑H

Wie die Landes­re­gie­rung heute bekannt gege­ben hat, wird ab 29. April das Tragen von Mund-und Nasen­schutz­mas­ken im öffent­li­chen Nahver­kehr und beim einkau­fen Pflicht. Achtet darauf, dass es beson­ders wich­tig ist, dass der Schutz über Mund und Nase geht. Ist die Nase nicht bedeckt, so ist der Schutz wirkungs­los. Zudem wird gera­ten, dass Stoff­mas­ken mit mindes­tens 60 Grad gewa­schen werden. Bleibt gesund!

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