Maskenpflicht ab 29.04. in S‑H
Wie die Landesregierung heute bekannt gegeben hat, wird ab 29. April das Tragen von Mund-und Nasenschutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim einkaufen Pflicht. Achtet darauf, dass es besonders wichtig ist, dass der Schutz über Mund und Nase geht. Ist die Nase nicht bedeckt, so ist der Schutz wirkungslos. Zudem wird geraten, dass Stoffmasken mit mindestens 60 Grad gewaschen werden. Bleibt gesund!