Einhundert Jahre nach dem Erkämpfen des Wahlrechts haben Frauen immer noch nicht die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben wie Männer. Sie erhalten pro Arbeitsstunde durchschnittlich 21% weniger Geld als Männer und arbeiten fast doppelt so häufig im Niedriglohnsektor.
Obwohl Frauen die Männer in den letzten Jahrzehnten bei den Bildungsabschlüssen ein- und überholt haben, sehen sie sich im Berufs- und Familienleben immer noch mit struktureller Benachteiligung und einer unzeitgemäßen Geschlechterordnung konfrontiert. Gleichstellungspolitik ist daher für Die Flensburger LINKE vor allem eine Frage der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Diese besteht sowohl in der Anfechtung von klar fixierten männlichen und weiblichen sozialen Rollen als auch im Eintreten für die gleiche Teilhabe von Frauen*, Männern sowie Menschen, die jenseits der Norm der Zweigeschlechtlichkeit leben, an allen gesellschaftlichen sowie beruflichen Bereichen und Ressourcen und ihren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt.
Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe: Alle Politikbereiche müssen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter überprüft werden. Das bedeutet einen der gesellschaftlichen Verteilung entsprechenden Anteil an Frauen* in Entscheidungsgremien der Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur, etc. Es bedeutet eine Steigerung der Frauen*erwerbsquote in gut entlohnten, Tarifgebundenen, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Die Flensburger LINKE setzt sich ein:
- Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
- Alle politischen Mandate und öffentlichen Ämter sollen geschlechterparitätisch besetzt werden.
- Frauen brauchen einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt. Die verbindliche, ausreichende und verlässliche Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen muss garantiert sein.
- Die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugendliche muss wieder ausgebaut werden. Dazu gehört eine gebührenfreie bedarfs- und altersgerechte Kinderganztagsbetreuung, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
- Die finanzielle Absicherung von Beratungsstellen und Frauenhäuser.