Da kann man sich nur wundern, was die GroKo mit den Grünen und FDP wieder ausgeheckt haben und sich von der CSU wie der Ochs´ durch die Manege ziehen lassen.
Da darf Bayern jetzt die gleiche Steuer auf einen Bauernhof im Nirgendwo erheben wie für eine Luxuswohnung mitten in München. Hier werden teure Immobilien vom Wert herabgesetzt und ermöglichen den Vermögenden Steuereinsparungen und erschweren so den sozialen Wohnungsbau, denn Mehrfamilienhäuser werden im Wert unverhältnismäßig hochgestuft. Und für diese Öffnungsklausel wird sogar das Grundgesetz geändert.
Das veraltete Steuermodell wird erneuert und soll schon in Kürze den Kommunen zusätzliche 14 Milliarden € einspielen. Da frage ich mich, ob dann noch ein finanzpolitischer Dialog mit radikalem Sparkurs für die Stadt nötig ist, um Flensburg aus dem Konsolidierungsvertrag auszulösen. Aber die Kommunen können selbst entscheiden, wie sie die Reform umsetzen. Befürchtet wird ein föderaler Flickenteppich mit einer ungerechten Verteilung der Grundsteuer. Der Städtetag kündigt zwar an, dass die Hebesätze zur Grundsteuer rechtzeitig angepasst werden, um der möglichen Mehrbelastung der Bürger entgegenzuwirken, aber das bleibt abzuwarten.
Und wie sieht es mit den Mieten aus, die sich durch das Abwälzen der Grundsteuer auf die Nebenkosten noch weiter hochschrauben?
„Nötig wäre neben dem Umlageverbot zum Schutz der Mieter eine aufkommensneutrale und gerechte Grundsteuer, die sich am tatsächlichen Wert von Grund und Immobilien orientiert“, so Fabio de Masi, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Es bleibt also abzuwarten, wie Flensburg mit der Reform umgeht, um sich nicht noch weiter von den nötigen Quoten für bezahlbaren Wohnraum zu entfernen. Zudem hatte Flensburg erst zum 01.01.2017 die Grundsteuer erhöht, um den klammen Haushalt zu verbessern, was zu einer Musterklage von Haus & Grund führte, die jedoch am 06.03.2019 vom Verfassungsgericht SH abgewiesen wurde.