Zentral­kran­ken­haus

Die Flens­bur­ger Rats­ver­samm­lung hat ein großes Projekt beschlos­sen: Der Neubau des Zentral­kran­ken­hau­ses am Peel­watt. Die Flens­bur­ger LINKE hat dieses Vorha­ben in der vorge­stell­ten Planung stets abge­lehnt. Gerade in dieser Situa­tion rächt sich auch, dass die Stadt sich kein kommu­na­les Kran­ken­haus vorstel­len konnte, da nun auch die Mitar­bei­ten­den­ver­tre­tung ein zahn­lo­ser Papier­ti­ger ist und die Belange der Beschäf­tig­ten z.B. mit einem Sozi­al­plan nicht schüt­zen kann.

Die Flens­bur­ger LINKE befür­wor­tet ein neues Kran­ken­haus für die Stadt, jedoch haben wir andere Vorstel­lun­gen — Grund­sätz­lich sehen wir die Gesund­heits­ver­sor­gung als Daseins­für­sorge für alle — ohne Kosten­druck und Profit­gier. Die Finan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser muss sich zukünf­tig konse­quent an dem medi­zi­ni­schen Bedarf der Patient*innen und nicht an ökono­mi­schen Zielen ausrich­ten. Wir wollen ein Kran­ken­haus, das in kommu­na­ler Hand und frei von jegli­cher Konfes­si­ons­bin­dung oder einem großen Konzern zuge­hö­rig ist. Die unein­ge­schränkte Möglich­keit von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen muss u.a. eine Grund­leis­tung des neuen Kran­ken­hau­ses sein.

Die Debatte um ein neues Kran­ken­haus muss trans­pa­rent und öffent­lich unter Betei­li­gung der Einwohner*innen geführt werden.

Die Flens­bur­ger LINKE setzt sich ein:

  • Eine Beschäf­ti­gungs­ga­ran­tie für alle Ange­stell­ten, inklu­sive aller Tochterunternehmen.
  • Tarif­ge­bun­dene Arbeits­ent­gelte für alle Beschäftigten
  • Für jede Station/Arbeitsbereich: Zwischen dem Arbeit­ge­be­rin­nen und der Mitar­bei­ten­den­ver­tre­tung per Dienst­ver­ein­ba­rung verhan­delte durch­schnitt­li­che Perso­nal­be­set­zun­gen für alle Berufs­grup­pen. Die jeweils über die gesetz­li­che Mindest­be­set­zung hinausgeht. 
  • Sicher­stel­lung der Behand­lung von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen im Krankenhausgebäude. 
  • Keine Schlie­ßung von medi­zi­ni­schen Abtei­lun­gen (z.B. Gynäkologie/Geburtenstation) und Erhalt eines voll­um­fäng­li­chen Leistungsangebots. 
  • Um weite­ren Fach­kräf­te­man­gel vorzu­beu­gen: Arbeit­ge­be­rin­nen und Mitar­bei­ten­den­ver­tre­tung verhan­deln pro Jahr eine Ausbil­dungs­quote für alle Ausbil­dungs­be­rufe, die den Bedarf an neuen Fach­kräf­ten im Kran­ken­haus decken.