Wohnen

Wir erach­ten bezahl­ba­res Wohnen als ein Menschen­recht. In den letz­ten Jahren sind die Mieten in Flens­burg astro­no­misch in die Höhe geschos­sen, hinzu kommen die stei­gen­den Belas­tun­gen von Miete­rin­nen bei den Neben­kos­ten. Der Wohnungs­markt ist in Flens­burg sehr ange­spannt. Zudem sind die innen­stadt­na­hen Stadt­teile von Gentri­fi­zie­rung betrof­fen. Ein Verän­de­rungs­pro­zess, der die Mieten weiter in die Höhe treibt und so die Gefahr besteht, dass Bewoh­ne­rin­nen aus ihren Kiezen verdrängt werden. Der Mangel an bezahl­ba­ren Wohnun­gen, gerade für Menschen mit gerin­gem Einkom­men oder größere Fami­lien wächst. Die Flens­bur­ger LINKE wird sich im Rat weiter­hin für mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum einset­zen. Keine andere Partei steht so radi­kal an der Seite der Mieter*innen, wie Die Flens­bur­ger LINKE. Wir setzen uns konse­quent dafür ein, dass der Preis­an­stieg bei Bestands­woh­nun­gen gebremst wird.

Die Stadt muss den Wohnungs­bau wieder in die eigene Hand nehmen und Die Flens­bur­ger LINKE wird sich nach­drück­lich für eine kommu­nale Wohnungs­bau­ge­sell­schaft einset­zen. Es bedarf einer brei­ten Initia­tive für bezahl­ba­ren Wohn­raum in der Stadt. Bei Neubau­pro­jek­ten muss mindes­tens 50% bezahl­bare Wohn­flä­che entste­hen, d.h. für die Flens­bur­ger LINKE bedeu­tet das eine Kalt­miete von höchs­tens 7,50 € pro m2. Wir fordern, dass kein öffent­li­ches Bauland mehr für den privat­wirt­schaft­li­chen Wohnungs­bau herge­ge­ben wird. Wir fordern in diesem Zusam­men­hang die Rekom­mu­na­li­sie­rung von ehemals öffent­li­chen Baugrund­stü­cken, auf denen seit Jahren private Baupro­jekte nicht reali­siert werden und die als speku­la­ti­ves Faust­pfand miss­braucht werden.

Wir wollen die Stadt­ver­wal­tung dazu bewe­gen, dass eine Kontakt­auf­nahme zu den Immo­bi­li­en­be­sit­zern erfolgt, damit gerade im Innen­stadt­be­reich leer­ste­hen­der Wohn­raum nicht verfällt und statt­des­sen vermie­tet wird. Die Umwand­lung von Wohn­raum in Feri­en­woh­nun­gen lehnen wir entschie­den ab.

Neubau­vor­ha­ben in den Stadtei­len sollen zukünf­tig nur mit Zustim­mung der noch zu grün­den­den Stadt­teil­bei­räte und der Bevöl­ke­rung im Stadt­teil geneh­migt werden. Andern­falls ist eine Einwoh­ne­rin­nen­ver­samm­lung durch die Stadt einzu­be­ru­fen. Ange­sichts des teil­weise bedenk­li­chen Zustands vieler Miets­häu­ser und Wohnun­gen, hält die Flens­bur­ger LINKE den Einsatz von Städ­te­bau­för­der­mit­teln und Mitteln des sozia­len Wohnungs­baus für die Moder­ni­sie­rung und Sanie­rung dieser Wohnun­gen für zwin­gend gebo­ten. Damit könnte auch eine Viel­zahl neuer Sozi­al­woh­nun­gen geschaf­fen werden. Die Flens­bur­ger LINKE fordert dafür für ein städ­ti­sches Programm, das gleich­zei­tig Haus­ei­gen­tü­me­rin­nen Anreize gibt. Die Flens­bur­ger LINKE setzt gene­rell auf das Bauen im Bestand. Der Abriss vorhan­de­ner Bausub­stanz muss aus Nach­hal­tig­keits­grün­den unbe­dingt vermie­den werden.

Ebenso gibt es unge­nutz­ten Wohn­raum inner­halb von Geschäfts­im­mo­bi­lien, der reak­ti­viert werden kann. Auch dafür fordert die Flens­bur­ger LINKE ein entspre­chen­des, auf die Stadt Flens­burg abge­stimm­tes Programm. Dem speku­la­ti­ven Leer­stand und Verfall von Wohn­ge­bäu­den sollte zudem in größe­rem Umfang ordnungs­recht­lich begeg­net werden. Ande­rer­seits kann auch die Instand­be­set­zung von entspre­chen­dem Wohn­raum durch enga­gierte Bürger*innen eine Alter­na­tive sein.

Nicht nur die histo­ri­sche, städ­te­bau­li­che Substanz in Stadt­tei­len wie z.B. Duburg und Neustadt sollte durch die Verab­schie­dung recht­lich verbind­li­cher Erhal­tungs­sat­zun­gen gesi­chert werden. Ergän­zend hierzu bedarf es Milieu­schutz­sat­zun­gen, für den Schutz der Bewohner*innen vor drohen­der Gentri­fi­zie­rung, Mieten­wu­cher, Wohnungs­ver­lust und Verdrän­gung aus ihren Kiezen. Entspre­chende quar­tiers­be­zo­gene Milieu­schutz­sat­zun­gen gibt es bisher in Flens­burg nicht.

Die Flens­bur­ger LINKE wird sich in der Rats­ver­samm­lung und den Ausschüs­sen mit aller Kraft dafür einset­zen, dass in einer ausge­wie­se­nen Zone auch keine Feri­en­woh­nun­gen, kein speku­la­ti­ver Leer­stand von Wohn­raum zuge­las­sen wird.
Die Flens­bur­ger LINKE unter­stützt den Genos­sen­schafts­ge­dan­ken. Die Wohnungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten sehen wir als wich­tige und ergän­zende Partner*innen bei der Lösung der Wohnungs­frage in Flens­burg an. Die Vergan­gen­heit hat gezeigt, dass die Wohnungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten einen wesent­li­chen Anteil an der Bereit­stel­lung von bezahl­ba­ren und attrak­ti­ven Wohnun­gen leis­ten und weit darüber hinaus Verant­wor­tung für das Wohn­um­feld über­neh­men. Die Wohnungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten müssen sich in Zukunft noch stär­ker zu ihrer sozia­len Verant­wor­tung bekennen.

Zwangs­räu­mun­gen auf die Straße lehnen wir ab. Ohne Bereit­stel­lung einer ange­mes­se­nen Notfall­woh­nung sollte dies unbe­dingt verhin­dert werden.

Die Flens­bur­ger LINKE setzt sich ein:

  • Gentri­fi­zie­rung stop­pen und bezahl­ba­ren Wohn­raum fördern
  • Preis­an­stieg von Bestands­woh­nun­gen stoppen
  • Zurück zu einer kommu­na­len Wohnungs­bau­ge­sell­schaft, in der bezahl­ba­rer Wohn­raum im Vorder­grund steht.
  • Bei Neubau­pro­jek­ten von priva­ten Inves­to­ren, müssen mindes­tens 50% bezahl­ba­rer Wohn­raum mitge­plant sein.
  • Im Vorder­grund muss der Geschoss­woh­nungs­bau stehen. Einfa­mi­li­en­häu­ser sollen auch in Zukunft nicht mehr im Stadt­ge­biet Flens­burg gebaut werden dürfen.
  • Menschen soll­ten nicht mehr als 30 Prozent ihres Netto­haus­halts­ein­kom­mens für Miete aufbrin­gen müssen.
  • Große Flächen, beispiels­weise von Nahver­sor­gern, dürfen nicht mehr ohne Geschoss­woh­nungs­bau geneh­migt werden.
  • Konse­quente Bekämp­fung von speku­la­ti­vem Leer­stand durch geeig­nete Maßnah­men wie die Einfüh­rung eines Leer­stand­ka­tas­ters sowie Geld­bu­ßen für Eigen­tü­me­rin­nen, die Wohnun­gen länger als ein Jahr grund­los leer stehen lassen. Milieu­schutz für die Innen­stadt – keine Umwand­lung von Wohn­raum in Feri­en­woh­nun­gen und Erhalt von histo­ri­scher Bausub­stanz Bereit­stel­lung städ­ti­scher Grund­stü­cke für vorran­gig gemein­nüt­zi­gen genos­sen­schaft­li­chen Geschoss­woh­nungs­neu­bau. Verhin­de­rung von Zwangs­räu­mun­gen auf die Straße ohne Bereit­stel­lung einer ange­mes­se­nen Notfall­woh­nung Bürge­rin­nen­be­tei­li­gun­gen bei Baupro­jek­ten fördern