ÖPP-Projekte (Öffent­lich-Private-Part­ner­schaft)

Öffent­li­che Infra­struk­tur­pro­jekte wie Schu­len, Kinder­gär­ten, Feuer­wehr, Rettungs­leit­stel­len, etc. werden zukünf­tig von der Stadt Flens­burg unter Eigen­re­gie errich­tet, statt lang­fris­tig mit Inves­to­ren in einem ÖPP zusam­men zu arbei­ten. Private Inves­to­ren kalku­lie­ren in diesen Projek­ten stets mit einer Verzin­sung, Infla­ti­ons­aus­gleich, Risiko- und Gewinn­zu­schlag, die von der Gesell­schaft mitge­tra­gen werden müssen, meist über einen Zeit­raum von 30 bis 40 Jahren.

Die Flens­bur­ger LINKE setzt sich ein:

  • Private Inves­to­ren haben bei der Grund­stücks­ver­gabe in Erbpacht­nut­zung mit Zustim­mungs­vor­be­halte, die der gesell­schaft­li­chen Stadt­ent­wick­lung dienen, Vorrang
  • Keine ÖPP-Projekte mit priva­ten Inves­to­ren, in Ausnah­me­fäl­len können sich gemein­nüt­zige Genos­sen­schaf­ten, Förder­ver­eins­in­itia­ti­ven etc. an der Finan­zie­rung beteiligen.
  • Welt­of­fen­heit, Mitbe­stim­mung und Verwaltung