Regel­be­darf für Grund­si­che­rungs­be­zie­hende müsste bei 658 Euro liegen, plus Stromkosten

„Wenn man nur die offen­sicht­lichs­ten Rechen­tricks der Bundes­re­gie­rung elimi­niert, liegt der Regel­be­darf bei Hartz IV und ande­ren Formen der Grund­si­che­rung für 2021 bei 658 Euro plus Strom­kos­ten. Sozi­al­mi­nis­ter Huber­tus Heil muss endlich aufhö­ren, die Regel­sätze gezielt klein­zu­rech­nen und Menschen dadurch in Armut und Verein­sa­mung zu trei­ben“, erklärt Katja Kipping, sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der Frak­tion DIE LINKE und Ko-Partei­vor­sit­zende, zu der von der Frak­tion vorge­nom­me­nen Berech­nung des Regel­be­darfs bei den Grund­si­che­run­gen für 2021. Kipping weiter:

„Seit Jahren rech­net die Bundes­re­gie­rung die Regel­sätze für Hartz IV und andere Grund­si­che­run­gen mit vielen Rechen­tricks klein. Abge­lei­tet werden sie anhand einer Stich­probe von Ausga­ben von Einkom­mens­ar­men und mate­ri­ell Unter­ver­sorg­ten, den unte­ren 15 Prozent der Bevöl­ke­rung gemes­sen am Einkom­men. Dabei werden zwar Grund­si­che­rungs­be­zie­hende nicht in diese Stich­probe einbe­zo­gen werden, wohl aber verdeckt Arme, Perso­nen, die weni­ger Einkom­men als Ausga­ben haben, und Perso­nen, die geringe Erwerbs­ein­kom­men haben und diese mit Hartz-IV-Leis­tun­gen aufsto­cken müssen. Außer­dem werden viele statis­tisch erfasste Ausga­ben dieser Perso­nen­gruppe als nicht regel­be­darfs­re­le­vant einge­stuft und somit nicht berück­sich­tigt. Im Ergeb­nis kommt das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozia­les so zu einem Bedarf von Ein-Perso­nen­haus­hal­ten von ledig­lich 446 Euro.“

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