Jetzt handeln und rech­ten Terror stoppen!

von Martina Renner — MdB

Nach dem Anschlag von Hanau darf nicht länger wegge­schaut oder verharm­lost werden. Gesell­schaft und Staat müssen den rechts­extre­men, rassis­ti­schen Terror mit allen ihnen zur Verfü­gung stehen­den Mitteln bekämp­fen und unterbinden. 

Forde­run­gen der Frak­tion DIE LINKE im Bundes­tag gegen rech­ten Terror:

  1. die mögli­che orga­ni­sa­to­ri­sche oder ander­wei­tige Einbin­dung rassis­ti­scher und/oder extrem rech­ter Gewalt­tä­ter grund­sätz­lich in den Blick zu nehmen und bei entspre­chen­den Delik­ten von Perso­nen aus diesen Zusam­men­hän­gen den Orga­ni­sa­ti­ons­zu­sam­men­hang zu berück­sich­ti­gen, sowie regel­mä­ßige und verpflich­tende Fort­bil­dun­gen für alle mit diesen Themen befass­ten Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter der Sicher­heits­be­hör­den durchzuführen;
  2. orga­ni­sa­to­ri­sche Zusam­men­schlüsse in denen mit Versatz­stü­cken extrem rech­ter Ideo­lo­gie agiert wird, Waffen gesam­melt und Feind­lis­ten ange­legt werden als orga­ni­sa­to­ri­sche Kerne eines poten­zi­el­len Terrors von rechts ernst zu nehmen und in Abspra­che mit den Bundes­län­dern alle Betrof­fe­nen von Fein­des­lis­ten umge­hend zu informieren;
  3. die Sicher­heits­be­hör­den des Bundes zu einer gegen­über den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den proak­ti­ven Offen­le­gung von Quel­len zu verpflich­ten, die im Zusam­men­hang mit rechts­ter­ro­ris­ti­schen Ermitt­lun­gen eine Rolle spielen;
  4. die inter­na­tio­nale Vernet­zung der mili­tan­ten Nazi­szene stär­ker in den Blick zu nehmen und Fälle rech­ten Terrors und Gewalt nicht vorschnell als Einzel­fälle von Einzel­tä­tern zu verharmlosen;
  5. in Abstim­mung mit den Bundes­län­dern die Neonazi-Szenen zu entwaff­nen und Reichs­bür­gern, Neona­zis etc. die waffen­recht­li­chen Erlaub­nisse zu entziehen; 
  6. Einstel­lungs­un­ter­su­chun­gen für Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter der Sicher­heits­be­hör­den zu veran­las­sen, um demo­kra­tie­feind­li­chen Tenden­zen in Teilen dieser Behör­den offen­siv entge­gen zu treten;
  7. eine unab­hän­gige wissen­schaft­li­che Evalua­tion der Maßnah­men auf den Weg zu brin­gen, die im Zuge der Empfeh­lun­gen der NSU-Unter­su­chungs­aus­schüsse des Bundes­ta­ges umge­setzt wurden und hier insbe­son­dere die Maßnah­men in den Blick zu nehmen, die der besse­ren Erken­nung rassis­ti­scher und extrem rech­ter Tatmo­ti­va­tio­nen und ihrer straf­recht­li­chen Verfol­gung dienen sollten;
  8. proak­tiv und regel­mä­ßig dem Deut­schen Bundes­tag und der Öffent­lich­keit einen sozi­al­wis­sen­schaft­lich fundier­ten Bericht über die Gefah­ren des Terro­ris­mus und der Mili­tanz von rechts vorzu­le­gen, die parla­men­ta­ri­sche Kontrolle zu diesen Themen verstär­ken und sie nicht in den geheim tagen­den Ausschüs­sen des Bundes­ta­ges zu verstecken;
  9. Opfern rech­ter und rassis­ti­scher Gewalt einen einfa­chen Zugang zu recht­li­cher Unter­stüt­zung und finan­zi­el­ler Entschä­di­gung zu ermög­li­chen und für eine groß­zü­gige Ausle­gungs­pra­xis bei solchen Entschä­di­gungs­leis­tun­gen zu sorgen;
  10. zivil­ge­sell­schaft­li­che Projekte wie z.B. Opfer­be­ra­tungs­stel­len und Mobile Bera­tun­gen gegen Recht­ex­tre­mis­mus samt ihrer bundes­wei­ten Koor­di­nie­rungs­gre­mien als Früh­warn­sys­teme für extrem rechte Radi­ka­li­sie­run­gen ausrei­chend zu finanzieren;
  11. ein Demo­kra­tie­för­der­ge­setz des Bundes auf den Weg zu brin­gen, mit dem eine dauer­hafte und abge­si­cherte Förde­rung zivil­ge­sell­schaft­li­cher Projekte gegen Rassis­mus, Anti­se­mi­tis­mus und Rechts­extre­mis­mus möglich wird.

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