Kommunales Eigentum
Das Erbbaurecht wird in Kommunen noch viel zu selten genutzt. Dabei ist es eine gute Methode, Wohnraum zu schaffen, nicht benötigte Grundstücke auf den Markt zu geben, um gleichzeitig Planungshoheit zu bewahren und mögliche Filetgrundstücke auch für kommende Generationen zu sichern.
Bodenspekulation wird dadurch weitestgehend verhindert, zukünftige Gestaltungsspielräume für die Stadtentwicklung bleiben erhalten.
Der große Vorteil beim Erbbaurecht für Kommunen liegt in den Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung des Grundstücks. Wer ein Erbbaurecht vergibt, bleibt Eigentümer des Grundstücks. Insofern liegt eine starke Motivation für die Kommunen darin, dass das „Tafelsilber“ erhalten bleibt – insbesondere im Hinblick der steigenden Grundstückspreise.
Es geht also um eine langfristige Bodenvorratspolitik für künftige Generationen. Bei der Vergabe von Erbbaurechten besteht eine größere Einflussmöglichkeit auf die Nutzung der Flächen. Wer ein Erbbaurecht vergibt, kann daran bestimmte Bedingungen knüpfen. Solche Auflagen können als Bestandteil des Vertrages gezielt Wohnraum schaffen oder die Ansiedlung von Gewerbe detailliert bestimmen. Viele andere Städte sind hier bereits Vorreiter und vergeben ihre Grundstücke nur noch in Erbpacht.
Die Flensburger LINKE setzt sich ein:
- Bei der Vergabe von öffentlichen Grundstücken Erbbaurecht stärker nutzen