Brems­klotz­wech­sel für die Mietpreisbremse

von Bernd Riex­in­ger — Parteivorsitzender

Miet­preis­bremse hat den Anstieg der Mieten kaum gebremst. Sie hatte zuviele Ausnah­men und prak­tisch keine Stra­fen bei Verstö­ßen. Das wird sich auch mit der klei­nen Verbes­se­rung, die bei der aktu­el­len Verlän­ge­rung beschlos­sen wurde, nicht grund­sätz­lich ändern.

Mit Sanie­run­gen und Möblie­run­gen ist es viel zu leicht, die Miet­preis­bremse zu umge­hen. Beson­ders absurd ist aber, dass keiner­lei Stra­fen vorge­se­hen sind, wenn Vermie­ter die Miet­preis­bremse einfach voll­stän­dig igno­rie­ren. Dass mit der Neure­ge­lung zumin­dest für zwei­ein­halb Jahre zuviel gezahlte Mieten zurück­ge­for­dert werden können, ist ein Fort­schritt. Warum nicht alle zu unrecht gefor­der­ten Beträge mit Zinsen zurück­ge­zahlt werden müssen, bleibt das Geheim­nis der Koali­tion, die sich hier weiter vor allem als Vermie­ter­schüt­ze­rin präsen­tiert. Tatsäch­lich wird die Rück­zah­lung in viel zu weni­gen Fällen zum Tragen kommen. Für den Mieter ist in den meis­ten Fällen kaum nach­voll­zieh­bar, wie hoch die Vormiete war, zumal ja de facto Bestands­schutz für über­höhte Mieten gilt. Also: Die Miet­preis­bremse war weit­ge­hend wirkungs­los und das wird sie nach dem Willen der GroKo auch bleiben.

Kleine Nach­jus­tie­run­gen bei der Miet­preis­bremse reichen nicht. Die Miet­preis­bremse braucht einen Austausch der Brems­klötze. Die Vermie­ter müssen verpflich­tet werden, die Vormiete offen zu legen, alle Einnah­men aus zu hohen Miet­for­de­run­gen müssen zurück­ge­zahlt werden und Verstöße gegen die Miet­preis­bremse müssen so bestraft werden, dass sie sich nicht lohnen. Erst damit können die im Gesetz vorge­se­he­nen Begren­zun­gen für den Anstieg der Miet­preise über­haupt grei­fen. Außer­dem müssen die Ausnah­men gestri­chen und die Miet­preis­bremse entfris­tet werden. Außer­dem brau­chen wir über­all Mieten­de­ckel wie in Berlin.

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